Die EU-Verordnung Nr. 244/2009 „Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem
Licht" regelt den Ausstieg aus der Glühlampen-Technologie.
Sie gilt für:
› ungerichtete Lichtquellen und
› alle zukünftig entwickelten Lampen dieser Art,
also auch für LED.
Sie erfasst alle matten Glühlampen, Halogenlampen und
Energiesparlampen sowie alle klaren Glühlampen und
Halogenlampen.
Der Glühlampen-Ausstieg erfolgt
ab 01. September 2009 in vier Stufen bis 01.September 2012.
Die Stufenregelung betrifft
klare Glühlampen und klare Halogenlampen. Ab 1. September
2009 dürfen matte Glühlampen und Halogenlampen
sowie klare Glühlampen mit 100 Watt oder mehr Leistung
nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Spektrum
derzeit schon vorhandener Alternativen ist groß. Die
Lampenhersteller wollen die Zeit bis 2012 dennoch nutzen,
um weitere Energie sparende Lampen zu entwickeln. Schließlich
erleichtert eine längere Zeitspanne den Verbrauchern
die Umstellung.