Der Glühlampenausstieg

Der Glühlampenausstieg

Die EU-Verordnung Nr. 244/2009 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht” regelt den Ausstieg aus der Glühlampen-Technologie. Sie gilt für:
› ungerichtete Lichtquellen und
› alle zukünftig entwickelten Lampen dieser Art, also auch für LED.
Sie erfasst alle matten Glühlampen, Halogenlampen und Energiesparlampen sowie alle klaren Glühlampen und Halogenlampen.

Der Glühlampen-Ausstieg erfolgt ab 01. September 2009 in vier Stufen bis 01.September 2012.

Die Stufenregelung betrifft klare Glühlampen und klare Halogenlampen. Ab 1. September 2009 dürfen matte Glühlampen und Halogenlampen sowie klare Glühlampen mit 100 Watt oder mehr Leistung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Spektrum derzeit schon vorhandener Alternativen ist groß. Die Lampenhersteller wollen die Zeit bis 2012 dennoch nutzen, um weitere Energie sparende Lampen zu entwickeln. Schließlich erleichtert eine längere Zeitspanne den Verbrauchern die Umstellung.

gluehlampe